17.01.2026 – Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
zur Gestaltung des Jungfernpfads. Inhaltliche Forderungen des Bürgerantrages:
Bei dem Areal „Jungfernpfad“ handelt es sich um eine Fläche mit einem großen Potential für
eine Transformation zu einer grünen Infrastruktur mit Parkcharakter. Kleinere
Teilflächen des Areals sind bereits gestaltet worden.





